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   FG Hamburg, 19.02.2003 - IV 260/00   

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https://dejure.org/2003,18238
FG Hamburg, 19.02.2003 - IV 260/00 (https://dejure.org/2003,18238)
FG Hamburg, Entscheidung vom 19.02.2003 - IV 260/00 (https://dejure.org/2003,18238)
FG Hamburg, Entscheidung vom 19. Februar 2003 - IV 260/00 (https://dejure.org/2003,18238)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZK Art. 220 Abs. 2 Buchst. b
    Zollrecht: Nacherhebung von Einfuhrabgaben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zollrecht: Nacherhebung von Einfuhrabgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nacherbung von Einfuhrabgaben im Zollrecht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 09.12.1997 - C-143/96

    Knubben Spedition

    Auszug aus FG Hamburg, 19.02.2003 - IV 260/00
    Nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften ( EuGH ) vom 9. Dezember 1997 (C 143/96, EuGHE 1997, I-7039 = ZfZ 1998, 160 ) sind in Stücke von 4 bis 8 mm geschnittene Gemüsepaprika nicht als "sonst zerkleinert" i.S.d. 0904 2090 anzusehen.

    Der EuGH hat mit seinem o.g. Urteil vom 9. Dezember 1997 (C 143/96) eindeutig und zweifelsfrei entschieden, dass in Stücke von 4 bis 8 mm geschnittene Gemüsepaprika nicht als "sonst zerkleinert" i.S.d. Unterposition 0904 2090 der Kombinierten Nomenklatur anzusehen sind.

  • EuGH, 27.06.1991 - C-348/89

    Mecanarte-Metalurgica da Lagoa / Alfandega do Porto

    Auszug aus FG Hamburg, 19.02.2003 - IV 260/00
    Daher begründen lediglich solche Irrtümer, die auf ein Handeln der zuständigen Behörde zurückzuführen sind (aktiver Irrtum) und vom Zollschuldner nicht erkannt werden konnten, einen Anspruch darauf, dass von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung der Abgaben abgesehen wird (vgl. EuGH , Urteil vom 27. Juni 1991 Rs. C-348/89, EuGHE 1991, I-3277, 3307 Rdnr. 23).
  • BFH, 23.03.1999 - VII R 16/98

    Nacherhebung von Einfuhrzoll bei irrtümlicher Nichterhebung

    Auszug aus FG Hamburg, 19.02.2003 - IV 260/00
    Auf die Nichtkenntnis des in den Amtsblättern verkündeten Gemeinschaftsrechts kann sich aber niemand berufen, und zwar unabhängig von evtl. vorhandenen oder fehlenden einschlägigen Erfahrungen in dem betreffenden Bereich ( EuGH , Urt. v. 12.7.1989, Rs. 161/88, ZfZ 1990, 78; EuG, Urt. v. 5.6.1996, T-75/95, ZfZ 1996, 274 Rz. 50, m.w.N.; BFH, Urt. v. 23.3.1999, VII R 16/98, ZfZ 1999, 271).
  • EuGH, 12.07.1989 - 161/88

    Binder / Hauptzollamt Bad Reichenhall

    Auszug aus FG Hamburg, 19.02.2003 - IV 260/00
    Auf die Nichtkenntnis des in den Amtsblättern verkündeten Gemeinschaftsrechts kann sich aber niemand berufen, und zwar unabhängig von evtl. vorhandenen oder fehlenden einschlägigen Erfahrungen in dem betreffenden Bereich ( EuGH , Urt. v. 12.7.1989, Rs. 161/88, ZfZ 1990, 78; EuG, Urt. v. 5.6.1996, T-75/95, ZfZ 1996, 274 Rz. 50, m.w.N.; BFH, Urt. v. 23.3.1999, VII R 16/98, ZfZ 1999, 271).
  • BFH, 19.03.1998 - VII R 72/95

    Verletzung von Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Erkennbarkeit des

    Auszug aus FG Hamburg, 19.02.2003 - IV 260/00
    Zu den wesentlichen Kriterien für die Beurteilung der Erkennbarkeit des Irrtums gehören nach ständiger Rechtsprechung die Art. des Irrtums der Zollbehörde, die Erfahrung des Abgabenschuldners und die Sorgfalt, die dieser nach den Umständen des Falles hätte walten lassen müssen (BFH, Urt. V. 19.3.1998, VII R 72/95, ZfZ 1998, 377).
  • EuG, 05.06.1996 - T-75/95

    Günzler Aluminium GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus FG Hamburg, 19.02.2003 - IV 260/00
    Auf die Nichtkenntnis des in den Amtsblättern verkündeten Gemeinschaftsrechts kann sich aber niemand berufen, und zwar unabhängig von evtl. vorhandenen oder fehlenden einschlägigen Erfahrungen in dem betreffenden Bereich ( EuGH , Urt. v. 12.7.1989, Rs. 161/88, ZfZ 1990, 78; EuG, Urt. v. 5.6.1996, T-75/95, ZfZ 1996, 274 Rz. 50, m.w.N.; BFH, Urt. v. 23.3.1999, VII R 16/98, ZfZ 1999, 271).
  • FG Hamburg, 15.11.2006 - 4 K 14/06

    Zur Frage der Erkennbarkeit eines Irrtums der Zollbehörde

    Dabei gilt zunächst, dass die Klägerin generell gehalten ist, sich über die in Betracht kommenden Rechtsvorschriften anhand ihrer im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft bzw. in anderen verbindlichen Quellen erfolgten Veröffentlichung zu informieren (FG Hamburg, Urteil v. 19.2.2003, IV 260/00; vgl. zu diesem Maßstab auch Witte, Zollkodex, Art. 220, Tz. 26, 30 mit zahlreichen Nachweisen).
  • FG Hamburg, 26.05.2004 - IV 6/02

    Erkennbarkeit eines Irrtums der Zollverwaltung gem. Art. 220 Abs. 2 lit. b

    Dabei gilt zunächst, dass die Klägerin generell gehalten ist, sich über die in Betracht kommenden Rechtsvorschriften anhand ihrer im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft bzw. in anderen verbindlichen Quellen erfolgten Veröffentlichung zu informieren (FG Hamburg, Urteil vom 19.2.2003, IV 260/00, juris; vgl. zu diesem Maßstab auch Witte, Zollkodex, Art. 220, Tz. 26, 30 mit zahlreichen Nachweisen).
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